Gatekeeping in der Futtermittelindustrie: EFISC-GTP-Sicherheitsregeln

In der modernen Futtermittelkette hängt die Produktsicherheit von jedem einzelnen Glied ab. Es gibt jedoch Situationen, in denen Rohstoffe von einem Lieferanten ohne anerkanntes Sicherheitszertifikat eingekauft werden müssen. Für solche Fälle hat der internationale EFISC-GTP-Standard ein Gatekeeping-Protokoll entwickelt - ein System strenger Eingangsvorschriften, das die sichere Integration nicht zertifizierter Rohstoffe in die gesamte Lieferkette ermöglicht.
1. Was ist Gatekeeping und warum wird es benötigt?
Das Hauptziel der EFISC-GTP-Zertifizierung besteht darin, die durchgängige Futtermittelsicherheit sicherzustellen, beginnend beim Rohstoffverarbeiter. Gatekeeping wird in Ausnahmefällen angewendet, wenn ein Lieferant oder ein Teil der Lieferkette nicht zertifiziert ist. Dieses Protokoll verpflichtet den Käufer (das zertifizierte Unternehmen), die volle Verantwortung für die Auditierung und Überprüfung der Sicherheit eingehender Materialien zu übernehmen.
Das Protokoll unterteilt Rohstoffe klar in mehrere Kategorien, für die jeweils eigene Regeln gelten:
• Unverarbeitete Produkte: Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte.
• Verarbeitete Futtermittelmaterialien: Produkte, die physisch oder chemisch verarbeitet wurden (Schrote, Kleie, Pressschnitzel usw.), sowie Nebenprodukte der Öl- und Fettindustrie: Fettsäuren, Destillate, Soapstocks, für die gemäß Abschnitt 6.2.1 zusätzliche Anforderungen gelten können.
• Palmöl: rohes, raffiniertes und fraktioniertes Öl.
• Ehemalige Lebensmittel: Produkte, die für den menschlichen Verzehr hergestellt wurden, aber aus kommerziellen oder logistischen Gründen zu Futtermitteln umgewidmet wurden.
Im Vergleich zu anderen gegenseitig anerkannten Zertifizierungssystemen gibt es bei EFISC-GTP keine geografischen Beschränkungen, und je nachdem, ob das Unternehmen gemäß der europäischen Verordnung als Lebensmittelunternehmer registriert ist, bestehen unterschiedliche Anerkennungsmechanismen. Das Gatekeeping-Verfahren sieht jedoch Einschränkungen für bestimmte Produkte vor. So ist beispielsweise der Einkauf nicht zertifizierten Getreides aus Ländern wie den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Kanada und mehreren weiteren Ländern untersagt.
Bei verarbeiteten Produkten wird die Liste der Beschränkungen um Pakistan (für Melasse), Malaysia und Indonesien (für Palmkernkuchen) erweitert.
Die Sicherheit wird durch einen strengen Prüfplan bestätigt. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
• Probenahmemethoden: Proben müssen in Übereinstimmung mit GAFTA-, FOSFA- oder ISO-Standards entnommen werden.
• Qualifikation des Inspektors: Die Probenahme muss von einer unabhängigen Organisation durchgeführt werden, die nach ISO 17020 oder ISO 9001 akkreditiert ist (in Verbindung mit einer GAFTA-Zulassung).
• Verpflichtende Analyseparameter: Jede Charge wird auf Pestizide, Schwermetalle (Arsen, Blei, Quecksilber, Cadmium), Dioxine und Mykotoxine (Aflatoxin B1, DON, Zearalenon) untersucht.
• Grundsatz der positiven Freigabe: Nebenprodukte der Öl- und Fettindustrie unterliegen einer Politik der positiven Freigabe - das Produkt darf erst verwendet werden, wenn ein Labor seine Sicherheit bestätigt hat.
Besondere Aufmerksamkeit gilt verarbeiteten Ölprodukten. Die Vorschrift legt eine negative Liste von Materialien fest, deren Verwendung in Futtermitteln streng verboten ist:
• Nebenprodukte der Biodieselproduktion (z. B. MONG).
• Tankbodensätze.
• Fette, die aus Abwasserbehandlungssystemen zurückgewonnen wurden.
• Tierische Fette (im Kontext dieses pflanzenbasierten Protokolls).
Unternehmen, die Gatekeeping anwenden, sind verpflichtet:
1. Ihre Zertifizierungsstelle über die Anwendung dieser Regelungen zu informieren.
2. Audits bei Lieferanten ehemaliger Lebensmittelprodukte durchzuführen (mindestens einmal jährlich).
3. EFISC-GTP jährlich Bericht zu erstatten und dabei die Mengen der eingekauften Rohstoffe, deren Herkunft und die Zeiträume der Anwendung von Gatekeeping anzugeben.
Diese Regelungen erlauben jedoch die Nutzung nicht zertifizierter Lieferanten, ohne die Rechte anderer Hersteller oder die Möglichkeit, das erste Glied in der Kette zu sein, einzuschränken, sofern die zusätzlichen Risiken übernommen werden, die mit der Verwendung des Produkts in der Kette zertifizierter Hersteller sowohl im Rahmen von EFISC-GTP als auch anderer gegenseitig anerkannter Zertifizierungssysteme verbunden sind.
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